Bologna-Prozess und Polizei von OR Mag. Thomas SCHINDLER

Bologna-Prozess

1999 verabschiedeten die Bildungsminister von 29 europäischen Staaten die sog. Bologna-Erklärung, die das Ziel eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010. In der Bologna-Erklärung wurden folgende Ziele festgelegt:

  1. Akademische Abschlüsse: Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer akademischer Abschlüsse
  2. Zwei Hauptzyklen (undergraduate, graduate) – drei Stufen (Bachelor, Master, Doctor of Philosophy)
  3. Einführung eines Leistungspunktesystems zur Förderung der Mobilität der Studierenden: European Credit Transfer System („ECTS“)
  4. Förderung der Mobilität für Studierende, Lehrende, Wissenschafter und Verwaltungspersonal
  5. Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung
  6. Förderung der europäischen Dimensionen im Hochschulbereich 

Auswirkungen auf das Studiensystem in Österreich

Das UniG 2002 verfolgt das Ziel, die bisherigen Studien weitgehend auf das dreigliedrige Bolognasystem (Bachelor-, Master- und Doktoratsstudium) umzustellen. Die bestehenden Studien „dürfen“ jedoch im bisherigen zweigliedrigen System bleiben. Für die Fachhochschul-Studiengänge sieht das FHStG ebenfalls eine Umstellung auf das Bologna-System vor. Nach Abschluss eines FH-Bachelorstudienganges kann ein Master-Studium sowohl an einer FH als auch an einer Universität begonnen werden. Ein Doktoratsstudium an einer Universität kann mit einem Diplom- oder Masterabschluss einer Universität oder Fachhochschule begonnen werden.

Übersicht über Regelstudiendauer und ECTS-Punkteanzahl nach der neuen Studienstruktur:

 

Semester

ECTS

 

FH

Uni

FH

Uni

Bachelor

6

6

180

180

Master

2-4

mind. 4

60-120

mind. 120

Diplom

8-10

8-12

240-300

240-360

Doktorat / PhD

---

mind. 6

---

---

 
 Personalstruktur der Polizei (Iststand)

Die Angehörigen der österreichischen Sicherheitsexekutive können derzeit – soweit es sich um Bundesbedienstete handelt - grob in drei Gruppen eingeteilt werden:

  1. Verwaltungsbedienstete ohne Exekutivstatus,
  2. Angehörige des Exekutivdienstes und
  3. Verwaltungsbedienstete mit Exekutivstatus (Angehörige des Rechtskundigen Dienstes der Sicherheitsbehörden, § 5 Abs. 2 Z 3 SPG).

 Exkurs: Personal- und Ausbildungsstruktur des Bundesheeres

Die Einteilung der Soldaten des Bundesheeres („Militärpersonen“) nach ihrer dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung sowie ihren Ausbildungsvoraussetzungen ergibt – vereinfacht dargestellt - folgendes Bild:

 

Verwendungs- und Personengruppe

 

Ausbildungsvoraussetzungen

MZCh

Chargen

 

MBUO

Unteroffiziere

Unteroffizierslehrgang

MBUO1

Stabsunteroffiziere

Stabsunteroffizierslehrgang

MBO2

 

Truppenoffiziere

Truppenoffiziersausbildung:

1. FH-DiplStG (künftig: BaStG) Militärische Führung

2. Truppenoffizierslehrgang

MBO1

 

 

 

 

 

Offiziere des Generalstabsdienstes

Generalstabslehrgang (zugleich indiv. Uni-Studium)

Offiziere des Intendanzdienstes

1. Uni-Studium (Rechtswissenschaften,  Sozial- und

    Wirtschaftswissenschaften) oder Aufstiegskurs

2. Intendanzlehrgang

Offiziere in sonstigen höheren Verwendungen:

Höh. mil.-fachlicher Dienst

Höh. mil.-techn. Dienst

Mil.-medizinischer Dienst

Mil.-Seelsorgedienst

1. einschlägiges Uni-Studium (Diplom oder Master)

2. Grundausbildungslehrgang für die sonstigen

    Fachrichtungen

 

 Personal- und Ausbildungsstruktur der Polizei (Modell)

Die Personal- und Ausbildungsstruktur der Polizei (des exekutiven Bereiches) könnte in Anlehnung an das militärische Modell wie folgt neu geordnet werden:

Verwendungsgruppe

und Tätigkeitsbereich

Ausbildungsvoraussetzungen

Anmerkung

E2c

 

Ausbildungsdienst

abgeschlossene Berufs- oder Schul- ausbildung (BMS, AHS, BHS)

 

E2b

 

Allgemeiner Exekutivdienst (eingeteilte Beamte)

Grundausbildung f. d. Allg. Exekutivdienst

 

E2a

Qualifizierter Exekutivdienst (dienstführende Beamte und Kriminalbeamte)

Grundausbildung f. d. Qual. Exekutivdienst mit Spezialisierung in

a) Allg. Sicherheits- und Ordnungsdienst,

b) Kriminaldienst oder

c) Verkehrsdienst

soweit erforderlich:

Erwerb der allgemeinen Universitäts-reife

E1b

Gehobener Exekutivdienst (leitende Beamte)

FH-Bachelorstudiengang Polizeiliche Führung und Dienstprüfung

 

E1a

 

Höherer Exekutivdienst

(Rechtskundiger Dienst)

1. Uni-Studium Rechtswissenschaften

2. Grundausbildung für die VwGrp A1

    (RkD)

3. Modul für höhere polizeiliche Führung

 

 

 

Anrechnung von Modulen für Dr- oder Post-graduate-Studien

 

 

 

E1a

oder

A1

Höherer Polizeifachlicher Dienst

1. einschlägiges Uni-Studium (Diplom

    oder Master, z.B. BWL, Politikwissen-

    schaft, Psychologie)

2. Grundausbildung für die VwGrp A1

    (für nicht-jur. Verwendungen)

3. Modul für höhere polizeiliche Führung

    (je nach Verwendung und Bedarf)

Polizeiärztlicher Dienst

1. Uni-Studium Humanmedizin

2. Physikatsausbildung

3. Modul für den Polizeiärztlichen Dienst