Bologna-Prozess
1999 verabschiedeten die Bildungsminister von 29 europäischen Staaten die sog. Bologna-Erklärung, die das Ziel eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010. In der Bologna-Erklärung wurden folgende Ziele festgelegt:
- Akademische Abschlüsse: Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer akademischer Abschlüsse
- Zwei Hauptzyklen (undergraduate, graduate) – drei Stufen (Bachelor, Master, Doctor of Philosophy)
- Einführung eines Leistungspunktesystems zur Förderung der Mobilität der Studierenden: European Credit Transfer System („ECTS“)
- Förderung der Mobilität für Studierende, Lehrende, Wissenschafter und Verwaltungspersonal
- Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung
- Förderung der europäischen Dimensionen im Hochschulbereich
Auswirkungen auf das Studiensystem in Österreich
Das UniG 2002 verfolgt das Ziel, die bisherigen Studien weitgehend auf das dreigliedrige Bolognasystem (Bachelor-, Master- und Doktoratsstudium) umzustellen. Die bestehenden Studien „dürfen“ jedoch im bisherigen zweigliedrigen System bleiben. Für die Fachhochschul-Studiengänge sieht das FHStG ebenfalls eine Umstellung auf das Bologna-System vor. Nach Abschluss eines FH-Bachelorstudienganges kann ein Master-Studium sowohl an einer FH als auch an einer Universität begonnen werden. Ein Doktoratsstudium an einer Universität kann mit einem Diplom- oder Masterabschluss einer Universität oder Fachhochschule begonnen werden.
Übersicht über Regelstudiendauer und ECTS-Punkteanzahl nach der neuen Studienstruktur:
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Semester |
ECTS |
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FH |
Uni |
FH |
Uni |
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Bachelor |
6 |
6 |
180 |
180 |
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Master |
2-4 |
mind. 4 |
60-120 |
mind. 120 |
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Diplom |
8-10 |
8-12 |
240-300 |
240-360 |
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Doktorat / PhD |
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mind. 6 |
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Die Angehörigen der österreichischen Sicherheitsexekutive können derzeit – soweit es sich um Bundesbedienstete handelt - grob in drei Gruppen eingeteilt werden:
- Verwaltungsbedienstete ohne Exekutivstatus,
- Angehörige des Exekutivdienstes und
- Verwaltungsbedienstete mit Exekutivstatus (Angehörige des Rechtskundigen Dienstes der Sicherheitsbehörden, § 5 Abs. 2 Z 3 SPG).
Exkurs: Personal- und Ausbildungsstruktur des Bundesheeres
Die Einteilung der Soldaten des Bundesheeres („Militärpersonen“) nach ihrer dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung sowie ihren Ausbildungsvoraussetzungen ergibt – vereinfacht dargestellt - folgendes Bild:
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Verwendungs- und Personengruppe |
Ausbildungsvoraussetzungen |
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MZCh |
Chargen |
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MBUO |
Unteroffiziere |
Unteroffizierslehrgang |
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MBUO1 |
Stabsunteroffiziere |
Stabsunteroffizierslehrgang |
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MBO2
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Truppenoffiziere |
Truppenoffiziersausbildung: 1. FH-DiplStG (künftig: BaStG) Militärische Führung 2. Truppenoffizierslehrgang |
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MBO1
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Offiziere des Generalstabsdienstes |
Generalstabslehrgang (zugleich indiv. Uni-Studium) |
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Offiziere des Intendanzdienstes |
1. Uni-Studium (Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften) oder Aufstiegskurs 2. Intendanzlehrgang |
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Offiziere in sonstigen höheren Verwendungen: Höh. mil.-fachlicher Dienst Höh. mil.-techn. Dienst Mil.-medizinischer Dienst Mil.-Seelsorgedienst |
1. einschlägiges Uni-Studium (Diplom oder Master) 2. Grundausbildungslehrgang für die sonstigen Fachrichtungen |
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Personal- und Ausbildungsstruktur der Polizei (Modell)
Die Personal- und Ausbildungsstruktur der Polizei (des exekutiven Bereiches) könnte in Anlehnung an das militärische Modell wie folgt neu geordnet werden:
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Verwendungsgruppe und Tätigkeitsbereich |
Ausbildungsvoraussetzungen |
Anmerkung |
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E2c
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Ausbildungsdienst |
abgeschlossene Berufs- oder Schul- ausbildung (BMS, AHS, BHS) |
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E2b
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Allgemeiner Exekutivdienst (eingeteilte Beamte) |
Grundausbildung f. d. Allg. Exekutivdienst |
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E2a |
Qualifizierter Exekutivdienst (dienstführende Beamte und Kriminalbeamte) |
Grundausbildung f. d. Qual. Exekutivdienst mit Spezialisierung in a) Allg. Sicherheits- und Ordnungsdienst, b) Kriminaldienst oder c) Verkehrsdienst |
soweit erforderlich: Erwerb der allgemeinen Universitäts-reife |
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E1b |
Gehobener Exekutivdienst (leitende Beamte) |
FH-Bachelorstudiengang Polizeiliche Führung und Dienstprüfung |
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E1a
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Höherer Exekutivdienst (Rechtskundiger Dienst) |
1. Uni-Studium Rechtswissenschaften 2. Grundausbildung für die VwGrp A1 (RkD) 3. Modul für höhere polizeiliche Führung |
Anrechnung von Modulen für Dr- oder Post-graduate-Studien |
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E1a oder A1 |
Höherer Polizeifachlicher Dienst |
1. einschlägiges Uni-Studium (Diplom oder Master, z.B. BWL, Politikwissen- schaft, Psychologie) 2. Grundausbildung für die VwGrp A1 (für nicht-jur. Verwendungen) 3. Modul für höhere polizeiliche Führung (je nach Verwendung und Bedarf) |
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Polizeiärztlicher Dienst |
1. Uni-Studium Humanmedizin 2. Physikatsausbildung 3. Modul für den Polizeiärztlichen Dienst |
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